Author: Florian Sperling
LG Hamburg: Google muss Sterne-Bewertung löschen!
LG Hamburg, Urteil vom 12. Januar 2018 (Az. 324 O 63/17)
Auf Google wurde ein Gasthaus mit nur einem Stern bewertet. Der Bewertung war kein Text hinzugefügt. Der Restaurantbesitzer bestritt, dass die Bewertung von einem Gast stammt oder sonst irgendeine Geschäftsbeziehung mit der … [mehr]
Die verrückte Welt der Bewertungen im Internet
Hier ein sehr schöner Artikel der Süddeutschen Zeitung zu Sinn und vor allem Unsinn von Bewertungen im Internet:
www.sueddeutsche.de/leben/rezensionen-im-netz-loben-und-loben-lassen-1.3480970
„Grenzt an Sklavenarbeit“ – Kein Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers!
Die Äußerung, die in einem Unternehmen herrschenden Arbeitsbedingungen „grenzen an Sklavenarbeit“, ist keine Schmähkritik, sondern als unternehmensbezogene Meinungsäußerung in der Regel hinzunehmen. Eine wertende Kritik an einem Wirtschaftsunternehmen ist regelmäßig auch dann noch vom Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt, wenn sie scharf und überzogen formuliert ist (OLG Dresden, Urteil vom 8. September 2011, Az. 4 U 459/11).
Fake-Bewertungen auf jameda: BGH stärkt Rechte der Ärzte!
Der BGH stärkt die Rechte der Ärzte und nimmt jameda stärker in die Pflicht. Die Ärzte werden künftig vor allem vor Fake-Bewertungen geschützt, denen de facto gar keine Behandlung zugrunde lag. Jameda muss nun gewissenhaft prüfen, ob eine Behandlung tatsächlich stattgefunden hat. (BGH, Urteil vom 1. März 2016, Az. IV ZR 34/15)