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Falsch bewertet – Was nun?

Bewertungen sind die neue Währung im Internet! Fast alles und fast jeder kann inzwischen online bewertet werden. Es gibt zum Beispiel folgende Bewertungsportale:

Alle genannten Websites bieten den interessierten Internet-Nutzern Erfahrungsberichte, Einblicke, Bewertungen und Testergebnisse anderer Nutzer zu den jeweils angebotenen Leistungen bzw. Produkten. Gleichzeitig erwirbt kaum ein Internet-Nutzer ein Produkt oder eine Dienstleistung mit einer durchschnittlichen Bewertung von weniger als 4 von 5 Sternen bzw. Punkten. Auch einzelne besonders vernichtende Nutzer-Urteile können trotz positiver Gesamtbewertung eines Unternehmens stark geschäftsschädigend sein.

Die Bewertungen auf all diesen Plattformen haben somit eine hohe wirtschaftliche Relevanz und beeinflussen auch Kaufentscheidungen maßgeblich. Dementsprechend groß ist der Wunsch eines jeden Unternehmens nach einer möglichst positiven Darstellung im Internet. Doch welche Möglichkeiten haben Sie, sich gegen ungerechtfertigte Bewertungen zu wehren?

 

Selbsthilfe unmöglich?

All diesen Bewertungsplattformen ist eines gemeinsam: Das bewertete und beschriebene Unternehmen hat selbst keinen Zugriff auf die Einträge. Löschen oder ändern kann diese Einträge nur der Nutzer, der den Text verfasst hat oder die jeweilige Bewertungsplattform. Mit der Zunahme der Bewertungsmöglichkeiten im Internet steigt leider auch der Missbrauch. Unternehmen lassen unwahre Tatsachen über andere Unternehmen auf Bewertungsplattformen verfassen, um sich selbst einen Vorsprung zu verschaffen. Kunden tragen persönliche Fehden aus und versuchen mit erdachten ungünstigen Rezensionen die Kundschaft eines ungeliebten Bekannten abzuschrecken. Sogar Nutzer, die sich einfach nur langweilen, sind teilweise auf Bewertungsplattformen unterwegs und geben schlechte Bewertungen ab, ohne überhaupt jemals eine Leistung des entsprechenden Unternehmens in Anspruch genommen zu haben. All diese Fälle haben gemeinsam, dass sie den Ruf Ihres Unternehmens ruinieren können. Manchmal leider sehr schnell, da sich Informationen im Internet wie ein Lauffeuer verbreiten.

 

Welche rechtlichen Schritte sind denkbar?

Der meist einzige Ausweg: Rechtlich dafür sorgen, dass die ungeliebten Kommentare, Rezensionen und Bewertungen verschwinden. Aber wie geht das und wann haben Sie überhaupt einen Anspruch darauf?

Auf falsch-bewertet.de finden Sie eine Auswahl interessanter Gerichtsurteile, die in einem Zusammenhang mit Bewertungsplattformen und falschen Bewertungen stehen und die Ihnen dabei helfen sollen, sich zu orientieren und zu entscheiden, wie Sie sich in diesen Fällen verhalten bzw. welche rechtlichen Schritte Sie einleiten können.

 

Zusammenfassung:

Enthält ein Eintrag auf einer Bewertungsplattform nachweislich unwahre Tatsachen, haben Sie regelmäßig einen Anspruch auf Löschung des Beitrags. Auch bei klaren Beleidigungen besteht ein Anspruch auf Löschung, der gegen den Betreiber der Plattform durchgesetzt werden kann. Bei Beleidigungen ist aber die Abgrenzung zur (zulässigen) Meinungsäußerung nicht immer einfach.

Wie man am geschicktesten vorgeht, ist stark einzelfallabhängig und bei jeder Plattform ein bisschen anders.