Schlechte Google Bewertung löschen
Hier erfahren Sie, ob und wie man eine negative Google Bewertung löschen lassen kann:
Wie funktioniert das mit den Google Bewertungen?
Googelt man ein bestimmtes Unternehmen, wird meist rechts neben den Suchergebnissen ein Unternehmensprofil angezeigt. Dort finden sich neben Fotos, Lage, Kontaktdaten und Öffnungszeiten auch Bewertungen („Rezensionen“) des Unternehmens. Auch in Google Maps wird dieses Unternehmensprofil mit den Bewertungen in der Regel angezeigt.
Bewertungen mit 1 bis 5 Sternen und ggf. einem Textkommentar kann jeder abgeben, der über ein Google-Konto verfügt, das man jederzeit kostenlos anlegen kann. Bei der Bewertung wird der Name des Google-Nutzers angezeigt.
Muss ich mich überhaupt bei Google bewerten lassen?
Google zieht sich über einen Algorithmus die im Netz frei verfügbaren Informationen über Ihr Unternehmen und legt automatisch ein Unternehmensprofil samt Bewertungsfunktion an. Als Inhaber des Unternehmens können Sie dieses Profil dann zwar über die Schaltfläche „Sind Sie der Inhaber des Unternehmens?“ für sich beanspruchen, einen Google My Business-Account anlegen und die Unternehmensinformationen verwalten (Angaben ändern, Bilder hinzufügen etc.).
Die Bewertungsfunktion können Sie aber auch als Inhaber eines Google My Business-Accounts nicht deaktivieren. Die Löschung des Google My Business-Accounts bringt ebenfalls nichts. Das von Google automatisch angelegte Unternehmensprofil sowie die Bewertungsfunktion bleiben auch weiterhin verfügbar.
Ein rechtlicher Anspruch auf Löschung des von Google automatisch erstellten Unternehmensprofils samt Bewertungsfunktion besteht nicht.
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 23. September 2014 (Az. VI ZR 358/13) entschieden, dass ein Arzt keinen Anspruch auf vollständige Löschung seines Profils bei jameda hat. Die Kommunikationsfreiheit des Bewertungsportals überwiegt laut BGH das Recht des Arztes auf informationelle Selbstbestimmung. Diese Entscheidung lässt sich auf Google-Rezensionen übertragen. Eine vollständige Löschung des Unternehmensprofils bei Google ist somit rechtlich nicht durchsetzbar.
Mit anderen Worten: Sie können weder technisch noch rechtlich verhindern, dass Sie über Google bewertet werden.
Wie erfahre ich von schlechten Bewertungen?
Wenn Sie über einen Google My Business-Account verfügen, werden Sie von Google automatisch per E-Mail informiert, sobald eine neue Rezension verfasst wurde.
Kann ich mich gegen schlechte Bewertungen wehren?
Das kommt darauf an. Grundsätzlich sind die Bewertungen vom Schutz der Meinungsfreiheit gedeckt. Wenn aber nachweislich falsche Tatsachen behauptet werden oder es sich um eine Beleidigung oder Schmähkritik handelt, dann kann und sollte man etwas unternehmen und die Google Bewertung löschen lassen.
Was kann ich konkret tun?
Über Google My Business besteht die Möglichkeit, den Verfasser der Bewertung direkt zu kontaktieren. Außerdem kann die Bewertung bei Google My Business beanstandet werden. Leider erhält man aber von der Google My Business-Hilfe als Antwort häufig nur unbefriedigende E-Mails mit Textbausteinen, die auf die Richtlinien für Berichte und Fotos verweisen. Will man eine Google Bewertung löschen, empfiehlt sich deshalb meist unmittelbar die Einschaltung eines Rechtsanwalts.
Warum sollte ich mich an einen Anwalt wenden?
Bei Google ist es meist ohne Anwalt schlichtweg schon gar nicht möglich, mit der Plattform überhaupt in Korrespondenz zu treten.
Am wichtigsten ist aber der Zeitfaktor: Jeder Tag, an dem eine rufschädigende Bewertung für Millionen potentieller Kunden im Netz einsehbar ist, ist einer zuviel. Schon deshalb sollte man schnell handeln. Außerdem läuft ab Kenntnis der Bewertung eine gesetzliche Frist, nach deren Ablauf ein rechtliches Vorgehen in einem sogenannten Eilverfahren vor den Gerichten nicht mehr möglich ist. Verpasst man dieses Zeitfenster, weil man zu lange mit Google hin und her schreibt, entfällt ein großes rechtliches Druckmittel.
Zudem löschen Plattformbetreiber Einträge erfahrungsgemäß eher, wenn sie in rechtlich fundierter Weise – also mit überzeugenden rechtlichen Argumenten – dazu aufgefordert werden.
Ein Anwalt nimmt schließlich die erforderliche Beweissicherung vor und kann zusätzlich für Sie sicherstellen, dass gleiche oder ähnliche unzulässige Einträge zukünftig nicht erneut auf der Plattform auftauchen bzw. diese die Einträge löschen muss.
Wichtige Gerichtsentscheidungen und Meldungen zu diesem Thema:
Die Bezeichnung eines Unternehmens als „Heuschrecke“ oder „Sauverein“ kann sich noch als zulässige Meinungsäußerung darstellen, wenn sie im Kontext einer sachbezogenen Kritik erfolgt (LG Lübeck, Urteil vom 17. Juni 2011, Az. 6 O 133/11). Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass die rufschädigende Google Bewertung eines Schönheitschirurgen gelöscht werden muss (Landgericht Berlin, Urteil vom 5. April 2012, Az. 27 O 455/11).Update: Haben Bewertungsplattformen ein „virtuelles Hausrecht“?
... mehrNennung des Klarnamens auf Bewertungsportal zulässig
... mehrDarf sich Google wegen „Corona“ mit der Bearbeitung von Beschwerden Zeit lassen?
... mehrHaben Bewertungsplattformen ein „virtuelles Hausrecht“?
... mehrInterview in der Zeitschrift "infotime"
... mehrUnbegründete 1-Sterne Bewertungen müssen nicht hingenommen werden – auch bei Google nicht
... mehrLG Hamburg: Google muss Sterne-Bewertung löschen!
... mehrEin-Stern-Bewertung auf Google ohne Begründungstext
... mehr„Heuschrecke“ und „Sauverein“ ist zulässige Meinungsäußerung!
Rufschädigende Google Bewertung: „Vorsicht!!!!!!!!!!! der Fuscher!!!!“