Haftung von Bewertungsportalen – Gegen wen gehe ich vor?

Gegen den Verfasser des Beitrags oder die Betreiber der Bewertungsplattform?

Aus zwei Gründen werden Sie als Unternehmer meist gegen die Bewertungsplattform und nicht gegen den einzelnen Nutzer vorgehen wollen oder können, der den rechtsverletzenden Beitrag verfasst hat:

  1. Der Nutzer ist in den meisten Fällen anonym, weil er von der Bewertungsplattform geschützt wird und sich unter einem Pseudonym dort anmelden kann.
  2. Selbst wenn der Nutzer bekannt und mit seinem Klarnamen unterwegs ist, wird er als Verfasser des Beitrags diesen gerade nicht ändern oder löschen und es Ihnen dabei so schwer wie möglich machen wollen.

Vorgehen gegen das Bewertungsportal

Die Betreiber eines Bewertungsportals sind gemäß § 10 Telemediengesetz (TMG) und nach den Grundsätzen der Störerhaftung verpflichtet, rechtswidrige Inhalte, von denen sie Kenntnis erlangen, unverzüglich zu entfernen oder zu sperren und inhaltsgleiche Rechtsverletzungen für die Zukunft zu unterbinden (vgl. z.B. BGH Urteil vom 27. März 2007 – VI ZR 101/06). Diesen Pflichten können die Betreiber der Bewertungsportale durch eine Löschung der rechtsverletzenden Inhalte nachkommen (z.B. OLG Hamburg, Urteil vom 21. Januar 2009, 5 U 180/07).

Es bietet sich daher an, die Plattformbetreiber unter Hinweis auf die Sach- und Rechtslage anwaltlich anzuschreiben, zur unverzüglichen Löschung aufzufordern und erforderlichenfalls weitere Schritte einzuleiten, falls die Löschung nicht innerhalb der gesetzten Fristen erfolgt oder die gleichen Aussagen immer wieder auf den Portalen auftauchen.

 

Besonderheiten der Bewertungsportale

Dabei sind zahlreiche Besonderheiten zu beachten. Teilweise sitzen die Plattformen im Ausland und müssen gegebenenfalls dort angeschrieben werden. Gerichtliche Schriftstücke in deutscher Sprache werden teilweise selbst dann nicht von den Plattformbetreibern angenommen, wenn die Plattform – zumindest auch – in Deutschland und in deutscher Sprache abrufbar ist. Teilweise ist eine enge Kooperation mit den Rechtsabteilungen der Plattformen oder dem Kundenservice möglich, teilweise erreichen Sie erst über die Kommunikation mit den externen Anwälten der Plattformen die Durchsetzung Ihrer rechtlichen Ansprüche. Für jeden Fall kann eine etwas andere Lösung die sinnvollste sein.

Im Folgenden finden Sie eine Zusammenstellung relevanter Gerichtsentscheidungen, die sich mit der Haftung von Betreibern von Bewertungsportalen auseinandersetzen.

 

Wichtige Gerichtsentscheidungen zu diesem Thema