Löschung Entfernung Bewertung

Kann man falsche Bewertungen löschen lassen?

Wenn es sich um eine falsche Tatsachenbehauptung, eine Beleidigung oder sogenannte „Schmähkritik“ handelt, besteht ein Anspruch auf Löschung der Bewertung. Kein Löschungsanspruch besteht dagegen bei bloßen Meinungsäußerungen.

Die Grenzen zwischen Meinungsäußerung, Beleidigung/ Schmähkritik und Tatsachenbehauptung sind fließend und die rechtliche Abgrenzung im Einzelfall schwierig.

Grundsätzlich gilt aber: Niemand muss rufschädigende Bewertungen einfach hinnehmen! Es lohnt sich auf jeden Fall zu prüfen, welche rechtlichen Schritte denkbar sind.

 

Brauche ich dafür unbedingt einen Anwalt?

Natürlich kann man zunächst  auch erst einmal selbst aktiv werden und die Plattform zur Löschung der Bewertung auffordern. Allerdings hört man von der Plattform dann oft wochenlang nichts mehr und verliert dadurch wertvolle Zeit. Wenn letztlich doch ein Anwalt eingeschaltet werden muss, ist es für einen Antrag auf einstweilige Verfügung meist schon zu spät und man hat ein wichtiges Druckmittel verschenkt. Außerdem hat ein Anwaltsschreiben einfach mehr Gewicht und die Chance ist größer, eine rasche Löschung der Bewertung zu erreichen.

Spätestens wenn vor dem Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen die Plattform beantragt werden soll, ist ein Anwalt zwingend nötig.

Wir empfehlen, in jedem Fall unmittelbar nach der Kenntnis von einer Falschbewertung einen spezialisierten Rechtsanwalt zu kontaktieren und denkbare Maßnahmen zu besprechen.

 

Was kostet denn die Löschung von Bewertungen durch einen Anwalt?

Das hängt davon ab, um wie viele Bewertungen es geht, wie komplex deren rechtliche Beurteilung ist und welche Schritte konkret unternommen werden.

Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung zu Ihrem Fall an. Dabei zeigen wir Ihnen klar auf, welche Maßnahmen denkbar und sinnvoll sind und welche Kosten Ihnen hierfür entstehen würden. Zunächst heißt es also „Fragen kostet nix!“ Nach dem Telefonat können Sie dann in Ruhe entscheiden, ob Sie kostenauslösende Maßnahmen ergreifen wollen.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, trägt diese in der Regel zumindest einen Teil der Kosten. Gerne stellen wir für Sie eine Deckungsanfrage und klären, welche Kosten von der Versicherung übernommen werden.