Häufige Fragen und Antworten

[efaccordion id=“01″]

[efitems title=“Ich wurde falsch bewertet. Gegen wen kann ich vorgehen?“ text=“

  • Gegen den Verfasser der Bewertung. Aufgrund seines meist anonymen Handelns kann es in der Praxis aber schwierig sein, diesen ausfindig zu machen.
  • Gegen den Betreiber der Bewertungsplattform, auf der die Bewertung abgeben wird. Er ist in der Regel leicht auffindbar.

„]

[efitems title=“Warum ist die rechtliche Bewertung so schwierig?“ text=“Werden Bewertungen abgegeben, stehen sich immer das Persönlichkeitsrecht des Bewerteten und die Meinungsfreiheit des Bewertenden gegenüber. Keines der beiden Grundrechte überwiegt automatisch das andere Grundrecht.“]

[efitems title=“Die falsche Bewertung ist eine Meinungsäußerung. Was folgt für die getätigte Aussage?“ text=“Meinungsäußerungen sind grundsätzlich zulässig. Eine Grenze findet sich aber in der sog. „Schmähkritik“: Hier steht die Diffamierung einer Person oder einer Sache im Vordergrund. Regelmäßig liegt der Fall so bei Beleidigungen. Wann eine Äußerung beleidigend und damit strafbar ist, ist im Einzelfall schwierig zu beurteilen.“]

[efitems title=“Bei der falschen Bewertung handelt es sich um eine Tatsachenbehauptung. Was gilt?“ text=“

Bei Tatsachenbehauptungen ist zwischen wahren und unwahren Aussagen zu unterschieden:

  • Unwahre Tatsachenbehauptungen sind immer unzulässig!
  •  Wahre Aussagen sind fast immer zulässig: Ausnahmen können zum Beispiel den intimsten Bereich eines Menschen betreffen (z.B. das Bekanntmachen einer Schwangerschaft).

„]

[efitems title=“Woran erkenne ich, ob es sich bei der falschen Bewertung um eine Meinungsäußerung oder eine Tatsachenbehauptung handelt?“ text=“

  • Tatsachenbehauptungen sind Aussagen, die dem Beweis zugänglich sind (z.B. „Die Klimaanlage im Hotelzimmer war defekt.“)
  • Meinungsäußerungen sind Aussagen, die eine eigene wertende Stellungnahme darstellen. Sie sind dem Beweis nicht zugänglich (z.B. „Ich fand die Luft im Hotelzimmer sehr stickig.“).

„]

[efitems title=“Warum werden Meinungsäußerungen überhaupt anders behandelt?“ text=“Die Meinungsfreiheit wird durch das Grundgesetz in Artikel 5 besonders geschützt. Das Bundesverfassungsgericht sieht dieses Grundrecht als „eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt“ an.“]

[efitems title=“Ich wurde als Person falsch bewertet bzw. diffamiert. Schützt mich auch das Grundgesetz?“ text=“Ja: Sie können sich auf das sog. „allgemeine Persönlichkeitsrecht“ berufen (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG). Der Schutz ist stark, da dieses Grundrecht unter anderem direkt aus der Würde des Menschen (Art. 1 GG) abgeleitet wird.“]

[efitems title= „Mein Unternehmen wurde falsch bewertet. Wird es auch geschützt?“ text=“Ja, es wird durch das sog. „Unternehmenspersönlichkeitsrecht“ geschützt. Allerdings ist dieser Schutz nicht so stark und Kritik kann bis zu einem höheren Grad hinzunehmen sein, als dies beim allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Fall ist. Denn Ihr Unternehmen genießt nicht den Schutz der Menschenwürde.“]

[efitems title=“Welche Handlungsmöglichkeiten gegenüber dem Plattformbetreiber sind ratsam?“ text=“Der oft sinnvollste und vor allem schnellste Weg ist ein anwaltliches Schreiben, in dem die Rechtslage klar dargestellt wird und das die Aufforderung enthält, die entsprechende Bewertung umgehend zu löschen.“]

[efitems title=“Der Plattformbetreiber hat seinen Sitz im Ausland. Bestehen in diesem Fall Schwierigkeiten?“ text=“Nicht immer, aber es kann sein, dass das rechtliche Vorgehen erschwert wird. Teilweise wird von ausländischen Plattformen eine Kommunikation in deutscher Sprache verweigert (obwohl die Plattform selbst einen deutschen Auftritt in deutscher Sprache hat). Teilweise ist aber eine gute Kooperation mit den Rechtsabteilungen der Plattformbetreiber, dem Kundenservice oder deren externen Anwälten möglich. Hinsichtlich der Löschung von Einträgen sind die Prüfungsmaßstäbe der einzelnen Plattformen zudem äußerst unterschiedlich. Die richtige Lösung dieser Probleme hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.“]

[efitems title=“Was kann ich vom Betreiber der Bewertungsplattform verlangen?“ text=“Sie haben einen Anspruch auf Entfernung der falschen bzw. unwahren Bewertung und auf Ergreifung zumutbarer Maßnahmen, dass solche falschen Bewertungen nicht noch einmal auf der Plattform stehen. Werden positive Bewertung einfach gelöscht (z.B. durch „yelp“), kann je nach Einzelfall ein Anspruch darauf bestehen, diese wieder herzustellen.“]

[efitems title=“Macht es einen Unterschied, wer genau die Person ist, die den Eintrag verfasst hat?“ text=“Ja, das kann sehr wichtig sein. Sie müssen unterscheiden, ob es sich bei dem Verfasser um eine Privatperson oder etwa Ihren Konkurrenten handelt. Denn danach bestimmt sich unter anderem, unter welchen Voraussetzungen Sie Schadensersatz und Unterlassen verlangen können.“]

[efitems title=“Ich kenne den Verfasser nicht und bin mir unsicher, ob ich handeln möchte. Macht denn der Betreiber der Plattform überhaupt etwas?“ text=“Falsche bzw. unwahre oder sogar diffamierende Bewertungen müssen Sie nicht hinnehmen. Lassen Sie sich nach Feststellung der falschen Bewertung ggf. kurz beraten, welche Ansprüche Sie gegen den Plattformbetreiber haben, um sich dann entsprechend an diesen zu wenden.“]

[efitems title=“Mir ist bekannt, wer die falsche Bewertung geschrieben hat und ich möchte gegen diese Person vorgehen. Was kann ich vom Verfasser verlangen?“ text=“Sie können bei Rechtsverletzungen Schadensersatz und Unterlassen verlangen. Unter Umständen kann es auch hilfreich sein, Strafanzeige wegen Beleidigung, übler Nachrede oder Verleumdung zu stellen.“]

[efitems title=“Helfen mir die Urteile auf falsch-bewertet.de weiter?“ text=“In Deutschland sind Gerichte nicht unbedingt an frühere Urteile gebunden. Daher können die hier dargestellten Urteile nur Anhaltspunkte für Ihren Fall bilden. Jede Äußerung ist für sich zu betrachten und individuell zu überprüfen. Die Gerichtsentscheidungen ermöglichen Ihnen aber eine erste Einschätzung.“]

[efitems title=“Was bedeutet denn überhaupt AG, LG, OLG, BGH und BVerfG?“ text=“AG ist die Abkürzung für „Amtsgericht“, während LG für „Landgericht“ steht. Je nach der Höhe des Streitwerts bilden sie die erste Instanz. Wird ein Urteil des Amtsgerichts in die nächste Instanz gebracht, entscheidet das Landgericht.
OLG meint „Oberlandesgericht“. Es ist die nächste Instanz nach dem Landgericht und überprüft dessen Urteile auf Fehler.
BGH ist die Kurzbezeichnung für „Bundesgerichtshof“. Es ist das höchste deutsche Zivilgericht und folgt auf das Oberlandesgericht. Die Urteile haben grundsätzliche Bedeutung und werden von den Gerichten der unteren Instanzen meist befolgt.
BVerfG ist die Abkürzung für „Bundesverfassungsgericht“. Es überprüft, ob die zuvor tätigen Gerichte das Grundgesetz in ihren Urteilen hinreichend beachtet haben.“]

 

 

[/efaccordion]