Schlechte kununu Bewertung löschen
Schlechte kununu Bewertung erhalten? Nicht ärgern – handeln! Hier finden Sie ein paar hilfreiche Tipps zum weiteren Vorgehen:
Was ist kununu?
Kununu ist eine Plattform zur Jobsuche und Arbeitgeberrecherche, auf der Mitarbeiter und Bewerber Erfahrungsberichte schreiben und Arbeitgeber in Kategorien wie „Vorgesetztenverhalten“, „Arbeitsatmosphäre“, „Kommunikation“ und „Gleichberechtigung“ bewerten können.
Laut Angaben des Unternehmens wurden auf kununu bereits über 1.423.000 authentischeErfahrungsberichte über Gehalt, Betriebsklima und Bewerbungsprozesse zu 289.000 Unternehmen abgegeben. Mit rund zwei Millionen Besuchern monatlich ist kununu Marktführer für Arbeitgeberbewertungen im deutschsprachigen Raum (Stand Dezember 2016).
Die Plattform wird von der kununu GmbH mit Sitz in Wien betrieben. Mit Wirkung zum 1. Januar 2013 wurde die kununu GmbH von der XING AG übernommen.
Muss ich mich überhaupt bewerten lassen?
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23. September 2014 (Az. VI ZR 358/13) kann ein Arzt nicht die Löschung des gesamten Jameda-Profils verlangen, wenn er sich nicht bewerten lassen möchte. Das Recht des Portals auf Kommunikationsfreiheit überwiegt laut BGH das Recht des Arztes auf informationelle Selbstbestimmung. Diese Rechtsprechung dürfte auf Arbeitgeber und die Bewertungsplattform kununu übertragbar sein.
Kann ich mich gegen schlechte Bewertungen wehren?
Das kommt darauf an! Nicht jede schlechte Bewertung ist juristisch angreifbar, weil Bewertungen grundsätzlich vom Schutz der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Wenn aber nachweislich falsche Tatsachen behauptet werden oder es sich um eine Beleidigung oder Schmähkritik handelt, dann kann und sollte man die kununu Bewertung löschen lassen.
Welche Ansprüche habe ich gegen den Verfasser der Bewertung?
Theoretisch sind gegen den Verfasser der Bewertung zivilrechtliche Ansprüche auf Löschung der Bewertung und Geldentschädigung denkbar. Auch kommt im Einzelfall eine Strafanzeige (z. B. wegen Beleidigung gemäß § 185 StGB) in Betracht.
Soweit die rechtsverletzende Bewertung von einem Mitarbeiter abgegeben wurde, sind außerdem arbeitsrechtliche Konsequenzen (Ermahnung, Abmahnung, Kündigung) möglich.
In der Praxis ist der Verfasser der Bewertung aber meistens nicht bekannt. Denn die Bewertungen werden anonym abgegeben und kununu ist nicht verpflichtet, Ihnen die Nutzerdaten des Verfassers mitzuteilen (vgl. zu Jameda BGH, Urteil vom 1. Juli 2014, Az. VI ZR 345/13).
Haftet kununu für rechtsverletzende Bewertungen?
Kununu haftet erst dann für rechtsverletzende Bewertungen, wenn die Plattform hiervon in Kenntnis gesetzt wurde. Das kann man entweder selbst tun oder einen spezialisierten Anwalt mit einem entsprechenden Schreiben beauftragen. Sollte die Bewertung dann nicht gelöscht werden, kann man den Löschungsanspruch auch gerichtlich durchsetzen – ggf. mit einer einstweiligen Verfügung, die man im Idealfall vom Gericht innerhalb weniger Tage bekommt.
Warum sollte ich mich an einen Anwalt wenden?
Am wichtigsten ist der Zeitfaktor: Jeder Tag, an dem eine rufschädigende Bewertung für potentielle Bewerber im Netz einsehbar ist, ist einer zuviel. Schon deshalb sollte man schnell handeln. Außerdem läuft ab Kenntnis der Bewertung eine gesetzliche Frist, nach deren Ablauf ein rechtliches Vorgehen in einem sogenannten Eilverfahren vor den Gerichten nicht mehr möglich ist. Verpasst man dieses Zeitfenster, weil man zu lange mit kununu hin und her schreibt, entfällt ein großes rechtliches Druckmittel.
Zudem löschen Plattformbetreiber Einträge erfahrungsgemäß eher, wenn sie in rechtlich fundierter Weise – also mit überzeugenden rechtlichen Argumenten – dazu aufgefordert werden.
Ein Anwalt nimmt schließlich die erforderliche Beweissicherung vor und kann zusätzlich für Sie sicherstellen, dass gleiche oder ähnliche unzulässige Einträge zukünftig nicht erneut auf der Plattform auftauchen bzw. diese die Einträge löschen muss.
Wichtige Gerichtsentscheidungen zu diesem Thema:
Die Äußerung, die in einem Unternehmen herrschenden Arbeitsbedingungen „grenzen an Sklavenarbeit“, ist keine Schmähkritik, sondern als unternehmensbezogene Meinungsäußerung in der Regel hinzunehmen. Eine wertende Kritik an einem Wirtschaftsunternehmen ist regelmäßig auch dann noch vom Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt, wenn sie scharf und überzogen formuliert ist (OLG Dresden, Urteil vom 8. September 2011, Az. 4 U 459/11). Die Bezeichnung eines Unternehmens als „Heuschrecke“ oder „Sauverein“ kann sich noch als zulässige Meinungsäußerung darstellen, wenn sie im Kontext einer sachbezogenen Kritik erfolgt (LG Lübeck, Urteil vom 17. Juni 2011, Az. 6 O 133/11). Noten sind zwar grundsätzlich von der Meinungsfreiheit gedeckt. Wenn die Noten aber ersichtlich auf unwahre Tatsachen gestützt werden, kann der Arzt nicht nur die Löschung der Textbewertung, sondern auch die Löschung der darauf beruhenden Benotung verlangen. Jameda darf also grundsätzlich keine isolierte Löschung der Textbewertung vornehmen, sondern muss auch die dazugehörigen Noten löschen. (OLG München, Beschluss vom 17. Oktober 2014, Az. 18 W 1933/14) Ärzte müssen sich auf jameda oder anderen Bewertungsportalen bewerten lassen. Sie können nicht die vollständige Löschung ihres Profils verlangen. Die Kommunikationsfreiheit des Portals und das Interesse der Öffentlichkeit überwiegen nach Ansicht des BGH die Interessen der Ärzte. (BGH, Urteil vom 23. September 2014, Az. VI ZR 358/13) Bewertungsportale wie jameda dürfen die Herausgabe von Nutzerdaten an bewertete Unternehmen verweigern. Die Verfasser von anonym abgegebenen rechtsverletzenden Berwertungen sind also meist nicht greifbar. Es bleibt nur ein Vorgehen gegen die Plattform. (BGH, Urteil vom 1. Juli 2014, Az. VI ZR 345/13) Laut LG Hamburg ist die Bezeichnung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts als »parasitäre Organisation« jedenfalls dann keine unzulässige Schmähkritik, wenn für die Äußerung sachliche Anknüpfungspunkte bestehen (LG Hamburg, Urteil vom 1. März 2013, Az. 324 S 6/12) Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass die rufschädigende Google Bewertung eines Schönheitschirurgen gelöscht werden muss (Landgericht Berlin, Urteil vom 5. April 2012, Az. 27 O 455/11).Haben Bewertungsplattformen ein „virtuelles Hausrecht“?
... mehrInterview in der Zeitschrift "infotime"
... mehr„Grenzt an Sklavenarbeit“ – Kein Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers!
„Heuschrecke“ und „Sauverein“ ist zulässige Meinungsäußerung!
Keine isolierte Löschung der Textbewertung!
Kein Anspruch des Arztes auf vollständige Löschung des jameda-Profils!
Jameda-Nutzer bleiben anonym! Kein Anspruch auf Auskunft über Nutzerdaten!
"Parasitäre Organisation" ist keine Schmähkritik
Rufschädigende Google Bewertung: „Vorsicht!!!!!!!!!!! der Fuscher!!!!“