Author: Florian Sperling
Keine isolierte Löschung der Textbewertung!

Noten sind zwar grundsätzlich von der Meinungsfreiheit gedeckt. Wenn die Noten aber ersichtlich auf unwahre Tatsachen gestützt werden, kann der Arzt nicht nur die Löschung der Textbewertung, sondern auch die Löschung der darauf beruhenden Benotung verlangen. Jameda darf also grundsätzlich keine isolierte Löschung der Textbewertung vornehmen, sondern muss auch die dazugehörigen Noten löschen. (OLG München, Beschluss vom 17. Oktober 2014, Az. 18 W 1933/14)
Kein Anspruch des Arztes auf vollständige Löschung des jameda-Profils!

Ärzte müssen sich auf jameda oder anderen Bewertungsportalen bewerten lassen. Sie können nicht die vollständige Löschung ihres Profils verlangen. Die Kommunikationsfreiheit des Portals und das Interesse der Öffentlichkeit überwiegen nach Ansicht des BGH die Interessen der Ärzte. (BGH, Urteil vom 23. September 2014, Az. VI ZR 358/13)
Jameda-Nutzer bleiben anonym! Kein Anspruch auf Auskunft über Nutzerdaten!

Bewertungsportale wie jameda dürfen die Herausgabe von Nutzerdaten an bewertete Unternehmen verweigern. Die Verfasser von anonym abgegebenen rechtsverletzenden Berwertungen sind also meist nicht greifbar. Es bleibt nur ein Vorgehen gegen die Plattform. (BGH, Urteil vom 1. Juli 2014, Az. VI ZR 345/13)
Yelp Bewertungsfilter zulässig!
Das LG Berlin hält die Filterung der Bewertungen und Ausblendung der „momentan nicht empfohlenen“ Beiträge durch yelp als Meinungsäußerung für zulässig. Das bewertete Unternehmen hat also keinen Anspruch auf Einblendung der nicht empfohlenen Beiträge bzw. deren Berücksichtigung bei der Gesamtbewertung. (LG Berlin, Urteil vom 27. März 2014, Az. 27 O 748/13)
Einstweilige Verfügung gegen yelp: Bewertungsfilter verboten!
Das LG München I hat yelp im Wege der einstweiligen Verfügung verboten, eine Gesamtzahl an Bewertungen auszuweisen, in die Beiträge nicht einbezogen werden, die von yelp als „momentan nicht empfohlen“ eingestuft werden. (LG München I, Beschluss vom 30. Januar 2014, Az. 25 O 1675/14)
Neues Gerichtsurteil zu Yelp

Das OLG Celle musste gar nicht darüber entscheiden, ob das Vorgehen von yelp rechtmäßig ist. Es konnte den Antrag auf einstweilige Verfügung schon deshalb zurückweisen, weil die Antragstellerin mit ihrem Antrag schlichtweg zu lange gewartet hatte. (OLG Celle, Beschluss vom 20. Januar 2014, Az. 13 W 100/13)
Noten auf jameda grundsätzlich von der Meinungsfreiheit gedeckt!

Die Bewertung mit Noten auf jameda und anderen Bewertungsportalen ist grundsätzlich eine durch Artikel 5 GG geschützte Meinungsäußerung. Dass die Benotung an einen „Tatsachenkern“ (z. B. telefonische Erreichbarkeit, Parkmöglichkeiten etc.) anknüpft, ändert daran nichts. (LG München I, Urteil vom 15. Januar 2014, Az. 25 O 16238/13)
4,4? Ist doch ausreichend?! – Zur Löschung einer Arzt-Benotung
Urteil des Landgerichts Kiel, vom 06.12.2013, 5 O 372/13
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Parteien streiten über eine auf dem Internetportal der Beklagten … [mehr]
LG Hamburg: Yelp Bewertungsfilter unzulässig!
Laut einer einstweiligen Verfügung des LG Hamburg war im entschiedenen Fall nicht ersichtlich, dass die für die Gesamtbewertung nicht berücksichtigten Beiträge zu Recht ausgeschlossen wurden. (LG Hamburg, Beschluss vom 27. November 2013, Az. 324 O 619/13)