FALSCH-BEWERTET.de
  • Kontakt
  • Impressum/ Bildnachweis
  • Datenschutzerklärung
  • Falsch bewertet
  • Richtig reagiert
  • Bewertungsportale
    • jameda
    • kununu
    • Google
    • TripAdvisor
    • yelp
  • Aktuelles
  • FAQ
  • Kontakt
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum

Geldbuße gegen TripAdvisor wegen irreführender Werbung in Italien!

23. Dezember 2014 by Florian Sperling

Geldbuße gegen TripAdvisor

Die italienische Wettbewerbsbehörde AGCM hat am 19. Dezember 2014 eine Geldbuße gegen TripAdvisor in Höhe von 500.000,00 Euro verhängt. Die Werbung auf der Website wurde als irreführend beanstandet, da die Bewertungen insbesondere als von „echten Reisenden“ stammend beworben wurden, ohne dass eine ausreichende Kontrolle der Identität der Bewertenden gewährleistet war.

Auf der italienischen Website von TripAdvisor wurde zum Beispiel mit folgenden Slogans geworben:

„Su TripAdvisor puoi trovare tante recensioni vere e autentiche, di cui ti puoi fidare. Milioni di viaggiatori hanno pubblicato online le proprie opinioni piú sincere su hotel, bed & breakfast, pensioni e molto altro.”
(„Bei TripAdvisor kann man echte und authentische Bewertungen finden, auf die man vertrauen kann. Milionen von Reisenden haben online ihre ehrlichsten Bewertungen veröffentlicht über Hotel, B&B und Ferienheime.“)

oder

„TripAdvisor offre consigli di viaggio affidabili, pubblicati da veri viaggiatori“
( „TripAdvisor bietet vertrauenswürdige Reisetipps, die von echten Reisenden veröffentlicht worden sind.“)

Laut der italienischen Wettbewerbsbehörde werde bei der Abgabe der Bewertungen durch Kunden keine zusätzliche Identifikation verlangt; vielmehr sei auch das Abgeben von Bewertungen mit Pseudonymen möglich. So sei es auch möglich, dass Bewertungen von spezialisierten Agenturen abgegeben werden, um das Ranking des Hotels zu verbessern. Bei dem Portal seien insgesamt nur fünf Mitarbeiter in Europa damit beschäftigt, derartige gefälschte Bewertungen herauszufinden, nur einer davon spreche italienisch.

Das sah die Behörde als unzureichenden Ressourceneinsatz und als Verstoß gegen die fachliche Sorgfalt, und somit als unlauter gem. Art. 20 Abs. 2, Art. 21, Art. 22 Verbrauchercodex an. Es sei nicht sichergestellt, wie im Slogan behauptet, dass die Bewertungen nur von „echten Reisenden“ stammten.

Die Entscheidung der AGCM über die Geldbuße gegen TripAdvisor ist hier abrufbar. TripAdvisor hat angekündigt, die Entscheidung anzufechten.

Posted in: Haftung von Bewertungsportalen, TripAdvisor Tagged: TripAdvisor Geldbuße irreführende Werbung Italien
  • Bewertungsportale
    • jameda
    • kununu
    • Google
    • TripAdvisor
    • yelp
  • Aktuelles
  • FAQ

Ihre Experten:

Dr. Florian Sperling

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)

Tel.:       +49 89 2420960
E-Mail:  sperling@lausen.com
Web:     www.lausen.com

Anwalt Rufschädigung

Dr. Tim Kraft

Rechtsanwalt

Tel.:       +49 221 27 24 78 0
E-Mail:  kraft@lausen.com
Web:     www.lausen.com

Kostenlose
telefonische
Ersteinschätzung

089 / 2420960
Mehr als 100 5-Sterne-Bewertungen
Anwalt RufschädigungRechtsanwalt Google-BewertungRechtsanwalt Google-RezensionAnwalt Jameda-Bewertung

Kontaktieren Sie uns!

    Ihr Name

    Ihre E-Mail-Adresse

    Betreff

    Ihre Nachricht

    [honeypot sicherheit]

    Aktuelles

    • Im Zweifel für den Bewerteten: BGH stärkt Schutz gegen Bewertungsportale!

      26. September 2022
      BGH, Urteil vom 09.08.2022, Az. VI ZR 1244/20   In einem aktuellen Urteil hat … [mehr]
    • BGH: Kein „strenges Gleichbehandlungsgebot“ für jameda!

      27. Dezember 2021
      BGH, Urteile vom 12.10.2021, Az. VI ZR 488/19 und VI ZR 489/19 Im Oktober … [mehr]
    • Update: Haben Bewertungsplattformen ein „virtuelles Hausrecht“?

      20. August 2021
      Urteile des Bundesgerichtshofs vom 29.07.2021 (III ZR 179/20 und 192/20) Die rechtliche Diskussion über … [mehr]
    alle Nachrichten ansehen ...
    • Impressum