Yelp Bewertungsfilter zulässig!
Das LG Berlin hält die Filterung der Bewertungen und Ausblendung der „momentan nicht empfohlenen“ Beiträge durch yelp als Meinungsäußerung für zulässig. Das bewertete Unternehmen hat also keinen Anspruch auf Einblendung der nicht empfohlenen Beiträge bzw. deren Berücksichtigung bei der Gesamtbewertung. (LG Berlin, Urteil vom 27. März 2014, Az. 27 O 748/13)