Unbegründete 1-Sterne Bewertungen müssen nicht hingenommen werden – auch bei Google nicht
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 6.7.2020, Az. 6 W 49/19
Ein Arzt hatte sich gegen eine anonym und ohne Begründung abgegebene „1-Stern Bewertung“ auf Google gewehrt. Er machte geltend, es handele sich um eine „Fake-Bewertung“, da kein Behandlungskontakt stattgefunden habe. Google wies dies zunächst … [mehr]