Noten auf jameda grundsätzlich von der Meinungsfreiheit gedeckt!
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Die Bewertung mit Noten auf jameda und anderen Bewertungsportalen ist grundsätzlich eine durch Artikel 5 GG geschützte Meinungsäußerung. Dass die Benotung an einen „Tatsachenkern“ (z. B. telefonische Erreichbarkeit, Parkmöglichkeiten etc.) anknüpft, ändert daran nichts. (LG München I, Urteil vom 15. Januar 2014, Az. 25 O 16238/13)