Kein Anspruch des Arztes auf vollständige Löschung des jameda-Profils!
Ärzte müssen sich auf jameda oder anderen Bewertungsportalen bewerten lassen. Sie können nicht die vollständige Löschung ihres Profils verlangen. Die Kommunikationsfreiheit des Portals und das Interesse der Öffentlichkeit überwiegen nach Ansicht des BGH die Interessen der Ärzte. (BGH, Urteil vom 23. September 2014, Az. VI ZR 358/13)