Einstweilige Verfügung gegen yelp: Bewertungsfilter verboten!
Das LG München I hat yelp im Wege der einstweiligen Verfügung verboten, eine Gesamtzahl an Bewertungen auszuweisen, in die Beiträge nicht einbezogen werden, die von yelp als „momentan nicht empfohlen“ eingestuft werden. (LG München I, Beschluss vom 30. Januar 2014, Az. 25 O 1675/14)