Zur Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung
BGH Urteil vom 22.09.2009 – VI ZR 19/08
Tatbestand
Die Klägerin zu 1 ist ein Großunternehmen. Der Kläger zu 2 war bis Ende 2005 Vorsitzender ihres Vorstands. Der Beklagte ist Aktionär der Klägerin zu 1 und Sprecher eines Aktionärsverbandes. Er hat sich wiederholt als … [mehr]