„Hier wendet sich der Gast mit Grausen“. Diese und andere negative Bewertungen auf restaraunt-kritik.de hielt das Amtsgericht Hamburg für zulässig (AG Hamburg, Urteil vom 18. August 2011, Az. 35a C 148/11).
Restaurantkritiker haben bei ihrer Beurteilung zwar grundsätzlich einen weiten Spielraum. Die Restaurantkritik muss aber neutral, sachkundig und im Bemühen um Richtigkeit vorgenommen werden (OLG Köln, Urteil vom 3. Mai 2011, Az. 15 U 194/10).
Diese Website benutzt Cookies. Wenn du die Website weiter nutzt, gehen wir von deinem Einverständnis aus.OK