Korruptionsvorwürfe im Manila-Projekt der Fraport AG
Urteil des Bundesgerichtshofs vom 03. Februar 2009, Az. 36/07
Tatbestand
Die Klägerin ist Betreiberin des Flughafens Frankfurt a.M.. Sie nimmt die Beklagte, eine Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft, auf Unterlassung von Äußerungen sowie auf Erstattung vorgerichtlicher Abmahnkosten in Anspruch.
Die Klägerin erwarb eine Beteiligung an dem Unternehmen … [mehr]