Keine einstweilige Verfügung gegen Ebay-Bewertung!
Zusammenfassung (von falsch-bewertet.de):
Bei Ebay-Bewertungen besteht kein Verfügungsgrund, sodass keine einstweilige Verfügung erlassen werden kann. Die besondere Eilbedürftigkeit entfällt, da der Bewertete die Möglichkeit hat, einen Gegenkommentar zu verfassen. Auf diese Weise erhält die bewertete Partei Gelegenheit, ihre Rechte gegenüber einer für unzutreffend … [mehr]