Landgericht München I, Urteil vom 14.11.2019 (17 HK O 1734/19)
Die Firma „Fivestar Marketing“ verkaufte positive Fake-Bewertungen für verschiedene Bewertungsportale. Darunter findet sich auch das Portal „Holidaycheck“, auf dem insbesondere Hotels und Pensionen bewertet werden können. Gegen den Verkauf von Bewertungen hat sich das Portal gewehrt und Fivestar Marketing verklagt. Das Landgericht München I hat diese Geschäftspraxis für rechtswidrig erklärt, wenn Bewertungen abgegeben werden, denen keine realen Erlebnisse zugrunde liegen.
Der vorliegende Fall ist insofern interessant, als dass die Bewertungen der beklagten Firma nicht durch Computer generiert wurden, sondern von Menschen (freien Mitarbeitern). Während computergenerierte gekaufte Fake-Bewertungen offenbar recht leicht durch Algorithmen erkannt werden können, sind durch Menschen gefälschte Bewertungen für die Portale nicht ohne Weiteres zu identifizieren. Umso wichtiger war es für Holidaycheck, dem Geschäftsgebaren von Fivestar Marketing ein Ende zu bereiten. Damit hatte Holidaycheck augenscheinlich Erfolg: Fivestar wurde untersagt, Fake-Bewertungen zu erstellen. Insbesondere darf Fivestar keine Bewertungen erstellen lassen, bei denen die Menschen, die die Bewertung abgeben, tatsächlich nie zu Gast in dem bewerteten Hotel gewesen sind.
Fazit
Das Urteil des LG München I stellt etwas klar, was eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist: Eine Bewertung darf nur dann abgegeben werden, wenn die bewertende Person tatsächlich Kunde der bewerteten Dienstleistung war. Ob damit aber unlauteren Geschäftspraktiken durch gekaufte Fake-Bewertungen nachhaltig ein Riegel vorgeschoben werden kann, bleibt abzuwarten.
Hinweis
In dieser Rubrik möchten wir über aktuelle Rechtsentwicklungen rund um Bewertungsportale berichten. Dabei geben die Artikel die Meinung der Verfasser zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Aufgrund der Dynamik des Rechtsgebiets kann es vorkommen, dass besprochene Urteile durch zu einem späteren Zeitpunkt ergangene Urteile überholt sind. Auch ist es möglich, dass unterschiedliche Gerichte zu ähnlichen Rechtsfragen unterschiedliche Urteile fällen, soweit es zu diesen keine eindeutige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gibt.
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