Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung?
Urteil des Landgericht Köln vom 08.05.2013 – 28 O 452/12
Tatbestand
Der Kläger vertreibt unter dem Mitgliedsnamen X Computersysteme unter anderem Software auf der Internetseite www.amazon.de.
Am 30.8.2012 um 17:36 Uhr gab die Beklagte mit dem Mitgliedsnamen „T“ eine Bewertung mit dem folgenden Inhalt ab: … [mehr]