Ein-Stern-Bewertung auf Google ohne Begründungstext
Landgericht Augsburg, Urteil vom 17. August 2017, Az. 022 O 560/17
Auf Google wurde eine Praxisklinik für Zahnmedizin mit einem Stern ohne Begründungstext bewertet. Der Kläger bestritt, dass der Bewertende sein Patient gewesen sei. Der Name des Bewertenden sei ihm nicht bekannt.
Das LG … [mehr]