Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts durch Bewertungen

Der allgemeine Persönlichkeitsschutz für Menschen wird aus Art. 1 Abs. 1 (Menschenwürde) in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (freie Entfaltung der Persönlichkeit) abgeleitet und wird unter anderem bei Aussagen (d.h. Texten) über eine Person (z.B. einen Arzt auf jameda) relevant. Unternehmen haben ein sogenanntes Unternehmenspersönlichkeitsrecht, das den sozialen Geltungs- und Achtungsbereich des Unternehmens schützt. Im Gegensatz zum Persönlichkeitsrecht eines Menschen entfaltet das Unternehmenspersönlichkeitsrecht eines Unternehmens etwas weniger Schutz, da einem Unternehmen – weil es kein Mensch ist – der Menschenwürdebezug fehlt.
Im Folgenden finden Sie eine Zusammenstellung relevanter Gerichtsentscheidungen, die sich mit dem Unternehmenspersönlichkeitsrecht und dessen möglicher Verletzung auseinandersetzen.

Wichtige Gerichtsentscheidungen zu diesem Thema

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