Laut LG Hamburg ist die Bezeichnung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts als »parasitäre Organisation« jedenfalls dann keine unzulässige Schmähkritik, wenn für die Äußerung sachliche Anknüpfungspunkte bestehen (LG Hamburg, Urteil vom 1. März 2013, Az. 324 S 6/12)