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kein Unterlassungsanspruch

„Grenzt an Sklavenarbeit“ – Kein Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers!

2. Januar 2017 by Florian Sperling
"Sklavenarbeit" - Kein Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers!

Die Äußerung, die in einem Unternehmen herrschenden Arbeitsbedingungen „grenzen an Sklavenarbeit“, ist keine Schmähkritik, sondern als unternehmensbezogene Meinungsäußerung in der Regel hinzunehmen. Eine wertende Kritik an einem Wirtschaftsunternehmen ist regelmäßig auch dann noch vom Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt, wenn sie scharf und überzogen formuliert ist (OLG Dresden, Urteil vom 8. September 2011, Az. 4 U 459/11).

Posted in: Haftung von Bewertungsportalen, Kununu, Unzulässige Schmähkritik & unwahre Tatsachenbehauptungen Tagged: Arbeitgeberbewertung, Berichterstattung, kein Unterlassungsanspruch, Meinungsfreiheit, OLG Dresden, Schmähkritik, Sklavenarbeit, Stern
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Ihr Ansprechpartner

Dr. Florian Sperling

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)

Tel.:     +49 89 2420960
Email:  sperling@lausen.com
Web:    www.lausen.com

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