Laut einem neuen BGH-Urteil dürfen Verkäufer auf Amazon in einer Rechnung nicht zur Abgabe einer Bewertung auffordern. Ohne Werbeeinwilligung stellt dies unzulässige Werbung dar (BGH, Urteil vom 10. Juli 2018, Az. VI ZR 225/17).
Laut OLG Dresden besteht eine Haftung von jameda als unmittelbarer Störer, wenn das Portal Bewertungen nach Hinweis prüft und bearbeitet. Dadurch macht sich jameda die Bewertungen zu eigen. (OLG Dresden, Urteil vom 6. März 2018, Az. 4 U 1403/17)
„Für 37,50 € pro Nacht gabs Bettwanzen“. So wurde ein Hostel in Berlin auf HolidayCheck unter anderem bewertet. Der BGH hat nun entschieden, dass das Portal nicht unmittelbar für die Äußerung haftet.